Votum zum Umlaufbeschluss
Der Änderung des § 15 Spielordnung wurde mit 163 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen zugestimmt.
Die angenommene Fassung:
Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzierung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe.
Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände können für ihren Spielbetrieb oder Teile ihres Spielbetriebs einen früheren Termin festlegen. Abweichend von Satz 1 gilt für das Jahr 2021, dass mit Ablauf des 30.6. aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht wird.
Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Abschlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.